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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Möllemann Holding GmbH & Co. KG

 

Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

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§ 1 Allgemeines

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1.1 Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

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1.2 Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

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§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

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2.1 Nicht befristete Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung an den Geschäftspartner dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.

 

2.2 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, so wie wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

 

2.3 Mit Auftragsbestätigung besteht für den Besteller Abnahmeverpflichtung für die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ware.

 

2.4 Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übertragungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser.

 

2.5 Die Möllemann Holding GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum und Urheberrecht an den an Geschäftspartnern und Geschäftskunden überreichten Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

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§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

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3.1 Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Nebenleistungen.

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3.2 Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu leisten. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. 

 

3.3 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Versand- und Verpackungskosten innerhalb Deutschlands auf Rechnung des Käufers. Exportpreise gelten grundsätzlich ab Werk.

 

3.4 Die Möllemann Holding GmbH & Co. KG behält sich vor, einen Zuschlag zu den vereinbarten Preisen zu verlangen, wenn und soweit es nach dem Vertragsabschluss zu Lohn-, Fracht- und Steuererhöhungen sowie zu Preissteigerungen bei Unterlieferanten gekommen ist.

 

3.5 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnet werden.

 

3.6 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen.

 

3.7 Der Käufer kann nur aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich Zahlungen geltend machen, wenn diese Rechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Rückforderungsanspruch des Käufers wird dadurch nicht ausgeschlossen

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§ 4 Lieferung und Lieferfristen

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4.1 Bei Versand geht die Gefahr, einschließlich der Gefahr der Beschlagnahmung, mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werksgeländes auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Möllemann Holding GmbH & Co. KG noch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Anfuhr übernommen hat. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch ist die Möllemann Holding GmbH & Co. KG verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Versandweg und Versandart wählt der Lieferant aus; die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers. Abweichende Abladestellen müssen vereinbart werden.

 

4.2 Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten geliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

 

4.3 Lieferungen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland; ab einem Netto-Warenwert von 500,00 Euro erfolgen die Lieferungen frei Haus. Für Bestellungen mit einem Netto-Auftragswert unter 100,00 Euro behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag zu erheben.

 

4.4 Liegen keine besonderen Weisungen des Käufers vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und -mittels durch die Möllemann Holding GmbH & Co. KG nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung. Wünscht der Käufer einen beschleunigten Versand, z.B. per Express oder Eilboten, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.

 

4.5 Erkennt der Käufer Schäden an der Verpackung, so verpflichtet er sich, den Spediteur sofort zur Schadensfeststellung heranzuziehen. Dabei sind Originalfrachtbrief, Tatbestandsaufnahme sowie die Abtretungserklärung des Empfängers unverzüglich an uns weiterzuleiten. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt und zugegangen sein.

 

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4.6 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und/oder von Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

4.7 Der höheren Gewalt stehen Streik und Aussperrung der unvorhergesehenen Umstände gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

 

4.8 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

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§ 5 Eigentumsvorbehalt

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5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer darf über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

 

5.2 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die uns gehörende Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail benachrichtigen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für den entstandenen Schaden.

 

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

 

6.1 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, erhaltene Lieferungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher und verborgener Mängel hin zu untersuchen. Es gilt § 377 HGB. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie der Möllemann Holding GmbH & Co. KG innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich unter Beifügung von Belegen (Lieferschein, Rechnung) angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie innerhalb von einer Woche nach Entdeckung der Möllemann Holding GmbH & Co. KG angezeigt werden.

 

6.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern keine Mindesthaltbarkeitsdaten vorliegen, die eine kürzere Frist ausweisen.

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6.3 In Fällen mangelhafter Lieferung steht der Möllemann Holding GmbH & Co. KG das Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die mangelhafte Sache der Möllemann Holding GmbH & Co. KG zur Prüfung und Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

 

6.4 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

6.5

Erhält der Kunde eine mangelhafte Bedienungsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn ein Mangel der Bedienungsanleitung der ordnungsgemäßen Bedienung entgegensteht.

 

6.6 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

 

6.7 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

6.8 Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Mängel, die auf Verschleiß, Abnutzung in gewöhnlichem Umfang oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. 

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§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

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7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit dies zulässig ist.

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7.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. 

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7.3 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar.

 

 

§ 8 Verwendung personenbezogener Daten

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Die Möllemann Holding GmbH & Co. KG ist berechtigt, personenbezogene Daten des Geschäftspartners im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO-neu, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

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§ 9 Salvatorische Klausel

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Sind oder werden aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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Stand: 30.04.2021

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